Schliessen Sie sich einer Ombudsstelle an!
Ombudsstellen Stand Juni 2020, gemäss
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html
Ohne Ihr Unternehmen bei einer der bewilligten Ombudsstellen angeschlossen und bestätigt zu haben, werden Sie keinen Beraterregistereintrag für sich selbst oder auch Ihre möglichen Mitarbeitenden erhalten.
„Treten Sie also einer entsprechenden bei und Sie haben den esten Schritt richtung FIDLEG Konformität bereits geschafft”
Die Anbieter Finos und OFD sind bereits mit Ihren Dienstleistungen auf mich oder auf die Berufsverbände der Finanzberatungsindustrie zugekommen. Hierzu die wesentlichen unterschiede:
FINOS:
Rein Digital
Aufnahmegebühr ab 2021
kostenlos gegenüber Kunden von Finanzdienstleistern
OFD:
Wegfall der Einschreibegebühren für Schnellentschlossene bis Dezember 2020.
Rabattlösungen für Mitglieder der Verbände (www.fpvs.ch, www.sfbv.ch und www.validitas.ch).
Unkostenbeitrag für Kunden von Finanzdienstleistern als geringe Hürde gegen Missbräuchliche Verfahren.
Die weiteren Unterscheidungen wird dann wohl der Lauf der Zeit zeigen, nachdem erste Verfahren abgeschlossen wurden bzw. auch nachdem klar erscheint, dass beide kostendeckend aktiv sein werden.